Schulungen

Alle Mitarbeiter, die in Berührung mit Lebensmittel kommen -- dazu gehört unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal -- müssen (als Bestandteil des betriebseigenen Kontrollkonzeptes durch die Lebensmittelhygieneverordnung vorgeschrieben) in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Wir übernehmen für Sie die kompetente Durchführung beider Schulungen praxisorientiert und individuell an Ihren Betrieb angepaßt.

Dabei wird zwischen zwei Schulungen unterschieden:
  1. Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) Nr. 852/2004;
  2. Belehrung gem. §42 Infektionsschutzgesetz (IFSG).
Beide Lehrgänge sind Pflicht (sehen Sie hierzu auch unsere Informationen über die Verordnungen der Behörden).