Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung und Desinfektion
Ihr kompetenter Partner für Qualitätssicherung & Schädlingsbekämpfung
Die G.S.D. mbH ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert (unser Zertifikat können Sie herunterladen). Dies zeigt unser deutliches Bestreben, Dienstleistungen stets auf höchstem Qualitätsniveau und auf Basis aktuellster Anforderungen zu bieten. Es bescheinigt uns ein Qualitätsmanagementsystem, das folgenden Grundsätzen entspricht:
Daneben sind wir seit 1991 Mitglied des DSV (Deutscher Schädlingsbekämpfer-Verband e.V.), in dem sich jene Fachbetriebe organisieren, die mit viel Know-how, biologischem Hintergrundwissen sowie modernsten Wirkstoffen, Menschen und Materialien vor Schädlingsbefall schützen. Unsere DSV-Mitgliedsbescheinigung finden Sie hier. |
Für unsere Arbeit setzen wir die verschiedensten Präparate ein, über deren Zusammensetzung und Handhabung Sie sich in nachfolgenden Sicherheitsdatenblättern informieren können. Unten aufgelistet ist dabei jeweils der Handelsname des Produktes und dessen Hersteller. Alle aufgeführten Sicherheitsdatenblätter wurden am 04.01.2021 überprüft bzw. ausgetauscht und sind aktuell. Das Datum der einzelnen Dokumente kann eventuell einige Jahre zurück liegen, wenn keine Änderungen erforderlich waren:
Die Arbeit lebensmittelherstellender, -verarbeitender und -vertreibender Betriebe unterliegt durch unterschiedlichste Verordnungen wie etwa der Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene, der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) oder das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzt strengen gesetzlichen Auflagen. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Konsequenzen, die sich für Sie aus diesen Vorschriften ergeben.
Aber Achtung: Nicht jeder darf Schädlingsbekämpfungmaßnahmen durchführen!
So wird die vorsätzliche oder fahrlässige Schädlingsbekämpfung ohne die vorgesehene Sachkunde unter Strafe gestellt. Darüber hinaus sind Anwendungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Durch die behördlichen Bestimmungen müssen Sie gewährleisten, dass innerhalb Ihres Betriebes
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