Unsere Zertifizierungen

Die G.S.D. mbH ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert (unser Zertifikat können Sie herunterladen). Dies zeigt unser deutliches Bestreben, Dienstleistungen stets auf höchstem Qualitätsniveau und auf Basis aktuellster Anforderungen zu bieten. Es bescheinigt uns ein Qualitätsmanagementsystem, das folgenden Grundsätzen entspricht:

  1. Kundenorientierung
  2. Verantwortlichkeit der Führung
  3. Kontinuierliche Verbesserung
  4. Prozessorientierter Ansatz
  5. Systemorientierter Managementansatz
  6. Einbeziehung der beteiligten Personen
  7. Sachbezogener Entscheidungsfindungsansatz
  8. Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen
  Daneben sind wir seit 1991 Mitglied des DSV (Deutscher Schädlingsbekämpfer-Verband e.V.), in dem sich jene Fachbetriebe organisieren, die mit viel Know-how, biologischem Hintergrundwissen sowie modernsten Wirkstoffen, Menschen und Materialien vor Schädlingsbefall schützen. Unsere DSV-Mitgliedsbescheinigung finden Sie hier.

Sicherheitsdatenblätter

Für unsere Arbeit setzen wir die verschiedensten Präparate ein, über deren Zusammensetzung und Handhabung Sie sich in nachfolgenden Sicherheitsdatenblättern informieren können. Unten aufgelistet ist dabei jeweils der Handelsname des Produktes und dessen Hersteller. Alle aufgeführten Sicherheitsdatenblätter wurden am 04.01.2021 überprüft bzw. ausgetauscht und sind aktuell. Das Datum der einzelnen Dokumente kann eventuell einige Jahre zurück liegen, wenn keine Änderungen erforderlich waren:

Insekten

Nagetiere

Schulungen

Alle Mitarbeiter, die in Berührung mit Lebensmittel kommen -- dazu gehört unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal -- müssen (als Bestandteil des betriebseigenen Kontrollkonzeptes durch die Lebensmittelhygieneverordnung vorgeschrieben) in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Wir übernehmen für Sie die kompetente Durchführung beider Schulungen praxisorientiert und individuell an Ihren Betrieb angepaßt.

Dabei wird zwischen zwei Schulungen unterschieden:
  1. Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) Nr. 852/2004;
  2. Belehrung gem. §42 Infektionsschutzgesetz (IFSG).
Beide Lehrgänge sind Pflicht (sehen Sie hierzu auch unsere Informationen über die Verordnungen der Behörden).

Referenzkunden

Qualitätssicherung ist Vertrauenssache! Viele kleine und mittelständische Unternehmen aber auch renommierte Konzerne aus der Lebensmittelbranche schenken uns dieses Vertrauen -- und das schon seit vielen Jahren.
Hier ist eine Auflistung einiger unserer Referenzkunden:
  • Aldi Süd
  • verschiedene Altenheime der AWO und Zoar
  • Bosch
  • Winzergenossenschaften
  • Studentenwerke und Universitäten
  • Pharmaunternehmen
  • Hausverwaltungen

Behördenanforderungen

Die Arbeit lebensmittelherstellender, -verarbeitender und -vertreibender Betriebe unterliegt durch unterschiedlichste Verordnungen wie etwa der Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene, der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) oder das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzt strengen gesetzlichen Auflagen. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Konsequenzen, die sich für Sie aus diesen Vorschriften ergeben.

  1. Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, hat
    • dafür Sorge zu tragen, dass diese keiner nachteiligen Beeinflussung insbesondere durch Krankheitserreger, tierische Schädlinge, Ungeziefer und deren Exkrementen sowie Schädlingsbekämpfungsmitteln ausgesetzt sind
    • durch betriebseigene Kontrollen die für die Entstehung gesundheitlicher Gefahren durch Faktoren biologischer, chemischer oder physikalischer Natur kritischen Punkte im Prozessablauf festzustellen und zu gewährleisten, dass angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden
    • im Rahmen betriebseigener Maßnahmen zu gewährleisten, dass Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung in Fragen der Lebensmittelhygiene unterrichtet oder geschult werden.
  2. Schädlingsbefall ist durch geeignete Verfahren zu kontrollieren und der gegebenenfalls festgestellte Befall ist nach dem Stand der Technik sachgerecht zu bekämpfen und die Maßnahmen zu dokumentieren.

Aber Achtung: Nicht jeder darf Schädlingsbekämpfungmaßnahmen durchführen!
So wird die vorsätzliche oder fahrlässige Schädlingsbekämpfung ohne die vorgesehene Sachkunde unter Strafe gestellt. Darüber hinaus sind Anwendungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Fazit

Durch die behördlichen Bestimmungen müssen Sie gewährleisten, dass innerhalb Ihres Betriebes
  1. auf Schädlingsbefall kontrolliert wird,
  2. festgestellter Befall fachgerecht bekämpft wird,
  3. und die durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen dokumentiert werden.
Dazu benötigen Sie professionelle Unterstützung. Warum? Lesen Sie hier weiter.

Schulungen

Alle Mitarbeiter, die in Berührung mit Lebensmittel kommen -- dazu gehört unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal -- müssen (als Bestandteil des betriebseigenen Kontrollkonzeptes durch die Lebensmittelhygieneverordnung vorgeschrieben) in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Wir übernehmen für Sie die kompetente Durchführung beider Schulungen praxisorientiert und individuell an Ihren Betrieb angepaßt.

Dabei wird zwischen zwei Schulungen unterschieden:
  1. Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) Nr. 852/2004;
  2. Belehrung gem. §42 Infektionsschutzgesetz (IFSG).
Beide Lehrgänge sind Pflicht.